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Erhalt von städtischem Baumbestand und naturnahen Grünflächen für ein gesundes Stadtklima

Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes und der natürlichen Gegebenheiten bei neuen Bebauungsplänen. Anpassung der alten Bebauungspläne an die sich verändernden klimatischen Bedingungen in der Stadt, an den „Klimanotstand“ und das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Maßnahmen zum Klimaschutz dürfen nicht weiter in die Zukunft verlagert werden. Die Einbeziehung von Naturschutzbehörden, Klimawissenschaftlern und unabhängigen Experten (z.B. von Universitäten, BN und LBV) in die Planungsprozesse und Wettbewerbe ist zwingend nötig.
Profit, Bauwahn, Prestige-Objekte der Architekten oder Grünplaner dürfen nicht über eine gesunde Umgebung, das Wohl der Natur und das Wohl der Menschen gestellt werden. Die Nutzung vorhandener Bausubstanz muss Vorrang haben vor Neubau und Versiegelung neuer Flächen. Wir können es uns nicht mehr leisten, Kompromisse auf kleinsten gemeinsamen Nenner zu machen, um allem gerecht zu werden oder subjektive Ästhetik und aktuelle „Mode“-Baustile über wissenschaftliche Erkenntnisse zu stellen. Wenn wir jetzt nicht einen Großteil der Grünflächen und Bäume dauerhaft unter Schutz stellen, wird das Stadtklima sowohl im tatsächlichen als auch übertragenen Sinne stark darunter leiden.
Eine der wirksamsten Maßnahmen zum Klimaschutz und für die Gesundheit der Münchner ist der Erhalt von Großbäumen. Es zählt nicht nur die Anzahl der Bäume, sondern auch das Baumvolumen und das Alter der Bäume. Denn der ökologische Wert eines Baumes steigt mit seinem Alter. Außerdem reduzieren Großbäume im direkten Lebensumfeld "das Risiko für Depressionen in der Stadtbevölkerung" (Studie Helmholtz-Zentrum u.a.).

[Hinweis der Moderation: Dieser Beitrag wurde nachträglich am 21. April dem registrierten Account zugeordnet.]

Rückmeldung: 

Antwort der Verwaltung

Guten Tag Simone Paffrath BMBI,

haben Sie vielen Dank für Ihren Beitrag. Wir freuen uns sehr, dass Sie sich mit dem STEP2040 beschäftigt haben.

Sie benennen in Ihrem Vorschlag verschiedene Maßnahmen, die die Stadt in Zukunft berücksichtigen sollte. Die Maßnahmen können sich auf städtischen Grund oder auf Grund in privater Hand beziehen.

Bei der Planung und Errichtung von Straßen, Schulen und anderen Einrichtungen des Gemeinbedarfs auf öffentlichem Grund wählt die Landeshauptstadt München einen hohen Standard, sowohl in der Gestaltung, Gebäudetechnik und auch in der Begrünung. Auf privaten Flächen verhält es sich anders. Hier kann jeder* jede* Haus- und Grundeigentümer*in, geschützt durch das grundgesetzliche Recht auf Privateigentum, eigenständig entscheiden. Wenn der Staat hier Grenzen setzt, benötigt er eine Rechtsgrundlage. Vieles ist im Baurecht bundeseinheitlich geregelt. Die Landeshauptstadt München hat hier keine Möglichkeit, Dinge einseitig zu ändern.

Sie betonen zu Recht den besonderen Wert von alten Bäumen. Altbäume bieten Lebensraum. Zudem sind ihre Verdunstungsrate und Staubbindungsleistung besonders hoch. Die beruhigende Wirkung eines „Grünblicks“ ist medizinisch belegt. Allerdings benötigen alte Bäume viel Fläche. Ein alter Laubbaum (zum Beispiel Eiche) überstreicht mit seiner Baumkrone leicht ein Quadrat von 20 x 20 Metern. Jeder Quadratmeter eines Baugrundstückes wird zum vollen Baulandpreis bewertet. Bäume gelten rechtlich als „Sache“ und werden beim Verkauf von Grundstücken mitverkauft. Wenn also den Beteiligten am Baumerhalt gelegen ist, könnten privatrechtliche Vereinbarungen den Baumbestand absichern. Dies geschieht ohne Mitsprache Dritter wie Behörden oder Nachbar*innen. Es liegt bei jeder* jedem* Einzelnen, auf privatem Grund die ihr* ihm* mögliche Begrünung zu leisten.

Wenn der Baum in einem Baugrundstück nicht vollständig im zur Bebauung zulässigen Bauraum steht, beispielsweise nahe der Grenze, dann bleibt er erhalten. In jedem Bauantrag wird hierzu ausführlich vorberaten und die eingereichte Unterlage darauf hin geprüft. Altersschwache Exemplare oder kurzlebige Baumarten sind kein Grund, Baurecht dauerhaft zu ändern. Wenn ein ähnlich hohes Baurecht aber in anderer Weise verwirklicht werden kann, beispielsweise indem man statt zwei einzelnen Garagen eine Doppelgarage errichtet, hat die* der Bauherr*in diesen Mehraufwand und diese Änderung zu tragen. Es werden alle rechtlich möglichen Maßnahmen ergriffen, dem Baumschutz auch in Baugenehmigungsverfahren und bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ein großes Gewicht zu verleihen.
Die Beteiligung von Behörden und Verbänden ist gleichrangig klar geregelt. Naturschutz ist als ein Belang unter Vielen zu berücksichtigen. Er genießt gegenüber anderen Belangen, beispielsweise Barrierefreiheit, keinen Vorrang außerhalb der naturschutzfachlichen Schutzgebiete. Welche Nutzung aktuell oder in Zukunft beabsichtigt ist, bereitet der Flächennutzungsplan inhaltlich vor.

Grünflächen genießen bereits heute einen hohen Bestandschutz. Letztlich ist es aber auch bei öffentlichen Grünflächen Sache der Eigentümerin, ob jede einzelne kleine Grünfläche als solche erhalten werden muss. Zumal wenn in der Umgebung alternative oder neue Erholungsmöglichkeiten vorhanden wären.
Da jede Grünfläche wichtige städtebauliche Bedarfe befriedigt (Spiel, Sport, Treffen, Rasten, Erholen), darf man deren Bestand insgesamt als stabil betrachten. Deren Baumbestand ist damit auch sicher. Bauvorhaben in oder an Grünflächen waren in der Vergangenheit auf nicht vorhersehbare und vorübergehende Bedarfe beschränkt, wie vorübergehende Unterkünfte für Flüchtlinge.

Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas sind eine gesamtstädtische Aufgabe. Man wird hier über den Anteil versiegelter Flächen sprechen müssen. Mancher Stellplatz auf einer Straße könnte auch einem Baum weichen. Auch in den privaten Gärten wird man mit den versiegelten Flächen in Zukunft anders umgehen. Möglicherweise können hier neue Berechnungsverfahren der Regenwasser- Kanalgebühren helfen, Privatleute dazu zu ermuntern, Flächen zu entsiegeln. Auch die Begrünung von Fassaden und Flachdächern sollte insbesondere bei den Neubauten selbstverständlich werden.

Wir bedanken uns nochmals sehr herzlich für Ihren Diskussionsbeitrag zum STEP2040.

Hinweis: Die Rückmeldung wurde am 14. Juli 2022 um 10.00 Uhr eingestellt.

Kommentare

Ich hoffe sehr , dass dieser Artikel etwas bei Oberbürgermeister und der Stadtverwaltung etwas bewirk!

Es sollte selbstverständlich sein, dass unser Baumbestand - besonders große Bäume - überall erhalten werden! Wir brauchen Kühlung und das können Nachpflanzungen erst in vielen Jahren leisten - die Mini-Bäume übr Tiefgaragen auf keinen Fall!
Das dient der Gesundheit der Menschen im Stadtgebiet - lebenswert soll München bleiben - und gesund.