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Entkriminalisierung von Falchparker-Anzeigern

Bürger, die Geh- oder Radwegparker an die Polizeiinspektionen melden, werden über das Kriminalfachdezernat 11 an das Bay. Landesamt für Datenschutzaufsicht gemeldet, welches dann den Bürgern eine Verwarnung mit 50€ bzw. 100€ Bußgeld ausspricht, verbunden mit der Aufforderung, Anzeigen zukünftig zu unterlassen. Speziell das Fotografieren und Versenden der Nummernschilder wird hier als Verstoß gegen die DSGVO gesehen, besonders wenn der Anzeigende nicht behindert wurde.
Einige PI, wie die PI25 in Riem fühlen sich durch die Anzeigen gestört und wehren sich durch oben beschriebenes Verfahren gegen diese Bürger oder unterlassen eine Weiterleitung der Anzeigen an die Bußgeldstelle im Rahmen des Opportunitätsprinzips gleich ganz.
Es kann nicht sein, dass die Privatsphäre der Falschparker höher einzustufen ist, als deren Ordnungswidrigkeiten.
Es gibt Städte und Kommunen außerhalb Bayerns, die für die Bürger sogar extra Leitfäden bereithalten, wie sie am besten Falschparker anzeigen, AUCH mit Lichtbild des Kennzeichens.
Der Sonderweg, den Bayern hier geht und die Falschparker schützt ist nicht akzeptabel.
Besonder Essens-Lieferdienste, Geldtransporter oder Paketzusteller missbrauchen die Gehwege, Grünstreifen oder Radwege als Gewerbeparkplatz. Grünstreifen wie in der Landsbergerstr. 213 sind bereits zerstört durch die darauf parkenden Autos.
Es laufen hier schon einige Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Ansbach.