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Gebührenstaffel Baumfällung in Abhängigkeit von Alter, Größe

Werden in München für Bauzwecke Bäume, die der Münchener Baumschutzverordnung unterliegen, gefällt, so sollten dafür gestaffelte Gebühren zum tragen kommen.
Die Sätze sollten so gestaltet sein, daß mit zunehmenden Alter und Baumumfang/Kronenumfang eine progressiv Kostensteigerung erfolgt. Begründung: Alte, große Bäume speichern viel CO2 und haben eine große Filterwirkung bzgl Luftverschmutzung. Eine Fällung ist immer ein großer Verlust und Neuplanzungen werden erst in 2-3 Jahrzehnten ähnliche Leistung erbringen können. Wird eine Baumfällung teuer, so werden die Architekten sich aus Kostengründen mehr bemühen, so zu planen daß möglichst Bäume erhalten bleiben. Da die Baumschutzverordnung für München gilt, sollte rechtlich auch die Möglichkeit bestehen, daß die Stadt München die Gebühren frei festsetzt.

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