Klimaschutz zuerst
Das Bundesverfassungsgericht* verpflichtet München als Staatsbehörde (ist ja kreisfreie Stadt und damit übt sie auch die Funktion als Landratsamt = Staatsbehörde aus) in seinem Klimabeschluss v. 24. 3. 2021 zu zwei groben Handlungsfeldern. Einmal zu Maßnahmen, um die Klimaerwärmung durch CO2-Ausstoß massiv zu verhindern. Zum andern, damit die Stadt sich an das Klima anpasst, weil es ein Ballungsgebiet ist. Damit ist es unvereinbar, immer mehr Grünflächen zu vernichten, die als Kaltluftentstehungsgebiet und Frischluftschneise nicht nur vom Bundesnaturschutzgesetz, sondern auch vom Klimabeschluss gefordert sind (Rn. 164 nach Verweis in Rn. 150 und vorher in Rn. 144). Nichts anderes als Vernichtung von Grünflächen ist das Hauptziel des STEP40, indem Wohnraum durch Bauen, Bauen und Bauen in den letzten Freiflächen im Westen, Norden, Nordosten und Eggarten vor allem geschaffen werden soll und dabei beschönigende Formulierungen wie von einer Werbeagentur verwendet werden: "Entwicklungsgebiete". Warum wird dem Bürger nicht reiner Wein eingeschenkt? In den Zeiten, in denen nach Harald Lesch (2022) auf youtube von 1 Tonne Beton 600 kg CO2 produziert werden? In einer Zeit, in denen CO2-Senken wie alte Bäume gebraucht werden, nicht nur zum Atmen, sondern auch zum Kühlen. Die Stadt ist nach § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz verpflichtet, diesen Beschluss v. 24. 3. 21 zu achten und umzusetzen. Damit unvereinbar ist es mit dem bisher im STEP40 geplanten Weiterso. Das bringt auch der dritte Klimabericht des IPPC der letzten Woche zum Ausdruck. Insofern ist es noch Zeit, die Ziele des STEP40 an den Klimabeschluss anzupassen und gänzlich neu zu denken sowie den Bürgern reinen Wein einzuschenken mit dem Weiterso: wir wollen Bauen, Grünflächen minimieren, Bäume fällen und als Ersatz 50 Jahre untaugliche Junbbäume ziehen lassen und wir hoffen, dass sie es nach 50 Jahren bringen wie die starken alten, obwohl wir nicht sicher sind. Das wäre die nackte Wahrheit, aber sie wird nicht ausgesprochen. Ein Weiterso wäre grundrechtswidrig, weil die Gesundheit und das Leben von vielen Münchner in der Hitzeinsel mit der praktischen Vernichtung der Freiräume im Westen, Norden und Nordosten sowie im Eggarten vor allem gefährdet sind, wovor sie nach Auffoderung des Klimabeschlusses zu schützen sind. Diese notwendige Umkehr hat bereits das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung erkannt wie das Heft November 2021 mit Beiträgen vom Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages zeigt (Klimaschutz steht für ihn an erster Stelle! Das Wachstumsdenken ist nicht mehr tauglich die Probleme von heute zu lösen wie dort wunderbar ausgeführt wird).
https://www.nationale-stadtentwicklungspolitik.de/NSPWeb/SharedDocs/Publ...
*1 BvR 2656/18 u. a. abrufbar unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2021/03/...
Kommentare
am 13. Apr. 2022
um 23:04 Uhr
München will klimaneutral
München will klimaneutral werden. Dazu gehört auch ein entsprechend nachhaltiger Wohnungsbau, z.B. mit Baumaterialien die vor Ort vorhanden sind, die kompostierbar sind... Bereits beim Bau ist zu überlegen, wie später die Materialien recycled bzw. kompostiert werden können, z.B. Ökomaterialien wie Holz, Bambus, Hanf, Stroh, Pilze, Algen...
am 13. Apr. 2022
um 23:40 Uhr
Klimaschutz zuerst
Der Beitrag ist von mir. Aber es wurde nicht vorher gesagt, dass ich erst noch ein Passwort eingeben muß, damit ich vollständig registriert bin und mein Name erscheint.
am 15. Apr. 2022
um 14:30 Uhr
Handlungsfeld Zuzug
Dieser Beitrag hier, zwingt eigentlich, darüber nachzudenken, wie Zuzug in eine kommune geregelt wird.
Keiner will 300 000 Bewohner mehr. Bevorzugung im Belegwesen: Hier geborene dann nur nach Nachweis einer Wohnfläche.
Erfälle sind anders zu gestalten, bei Selbstbezug. Verrentung von Eigentum muss Steuerrechtich im Sinne des Bewohners erfolgen und nicht im Sinne der Einnahmenoptimierung für die Kommune