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Münchens Erster Superblock

Adresse: 
Sankt-Martin-Straße 20, 81541 Obergiesing Feldmüllersiedlung Munich

Das Konzept der Superblocks hat sich in Barcelona bereits bewährt. In einem Superblock ist der Autoverkehr stark verlangsamt und andere Verkehrsteilnehmer:innen haben Vorrang. Trotzdem sind sie so gestaltet, dass Anwohner ihre Wohnung weiterhin mit dem Auto erreichen können — Durchgangsverkehr ist allerdings nicht möglich.

Mit etwas Kreativität lässt sich das Konzept auch auf München übertragen. Das Quartier zwischen Ostfriedhof, Tegernseer Landstraße und Werinherstraße bietet sich für einen Superblock deshalb an, da es ein reines Wohngebiet ist, aber trotzdem viel Durchgangsverkehr herrscht. Ohne den Durchgangsverkehr würde die Aufenthaltsqualität stark erhöht werden. Insbesondere passt sich das Konzept damit in das Vorhaben der Stadt ein, den Platz an der Ecke Alpenstraße/St.-Martin-Straße hinsichtlich besserer Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit umzubauen. Die stark erhöhte Verkehrssicherheit durch die Verkehrsberuhigung würde auch den Kindern zugute kommen, welche die St.-Martin-Schule besuchen. Selbiges gilt für Bewohner des benachbarten Altenheims.

Im angehängten Bild ist ein Vorschlag für die zukünftige Straßenführung zu finden. Rote Striche kennzeichnen modale Filter in Form von ausfahrbaren Pollern, d.h. Fußgänger:innen, Fahradfahrer:innen, und Rettungsfahrzeuge kommen weiterhin durch. Einbahnstraßen sind in blau eingezeichnet und bidirektionale Straßen in grün. Außer Wendemöglichkeiten an den Pollern und den Pollern selbst sind keine baulichen Maßnahmen notwendig.

Kommentare

Das Quartier bietet sich auf den ersten Blick für einen Superblock an. Die Idee sollte unbedingt verfolgt werden.

Die Ideen hört sich sehr cool an. Ich hoffe, dass man da jetzt nicht an bürokratischen Dingen scheitert.
Bleibt am Ball

Wenn man den Superblock gleich als Fahrradzone deklarieren und die Zufahrt nur für Anlieger frei geben würde, ergäbe sich die Verkehrsberuhigung von selbst und man hätte für „uneinsichtige Autofahrer“ auch eine rechtliche Handhabe.