Neue Bebauungspläne für "Siedlungen" am Stadtrand
Der Traum vom Einfamilienhaus mit Garten im Stadtgebiet, bzw. am Stadtrand ist ungebrochen weit verbreitet. Da die Bebauungspläne sehr alt sind, werden GFZ und GRZ meist nicht mehr für die Baugenehmigung berücksichtigt und es wird vor allem nach §34 gebaut. Das Resultat sind riesige Einfamilienhäuser mit riesigen Garagen, winzig kleinen Gärten ohne Bäume und mit zugeparkten Strassen. Ökologischer wäre z.B. eine Verdichtung zu Reihenhäusern für eine bessere Lebensqualität, bei gleichzeitiger Schaffung von mehr Wohnraum und mehr “privatem Grün”, kurz: Neue Bebauungspläne, bzw. neue Ideen für das Klima, für die Lebensqualität und für mehr Wohnraum.
Kommentare
am 15. Apr. 2022
um 16:10 Uhr
Erbrecht
Hier wird geträumt. Ein Besitzwechsel darf nur erfolgen, wenn vorher die Stadt den Vorgang geprüft hat und Vorkaufsrecht geltend macht. Darf die Stadt Grund und Gebäude erwerben ?? Volkseigentum
Dienstwohnugen ( Villen ) für Stadtdirektoren. Dann werden Wohnräume frei. Durchdenken, war 1900 eben der Fall