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33 - Leerstand im Fokus aller

Bürger*innenrat zur Stadtentwicklung

33 - Leerstand im Fokus aller

Wohnen in der Stadt

Die Gründe und Ursachen für das vorherrschende Leerstandproblem werden erforscht. Gesetzliche Regelungen sind vorhanden und müssen angewendet werden. Hilfestellungen und Leitlinien für Eigentümer*innen und Eigentümer*innengemeinschaften sind erstellt. Es gibt eine hohe Transparenz im Hinblick auf Leerstand, Hilfestellungen und Leitlinien gegenüber den Bürger*innen und gut erreichbare Anlaufstellen, sollten Fragen zum Thema Leerstand aufkommen. Zudem ist Leerstand unattraktiver geworden, da Steuern für leerstehende Gebäude zu zahlen sind. 

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Stadt München
am Mo., 23.06.2025 - 10:49

Rückmeldung der Stadtverwaltung (Sozialreferat):

 

In München ist es seit 1972 grundsätzlich verboten, Wohnraum ohne Genehmigung für andere Zwecke als Wohnen zu nutzen. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind das bayerische Zweckentfremdungsgesetz und die städtische Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Das Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, ist für die Durchsetzung dieser Regeln zuständig. 

Neben einem Abbruch von Wohnraum und einer Nutzungsänderung (wie etwa der Nutzung einer Wohnung als Büro, für die Fremdenbeherbergung oder als Praxis) stellt insbesondere ein länger als drei Monate andauernder Leerstand von Wohnraum eine Zweckentfremdung dar. Es gibt jedoch Ausnahmen: Ein länger als drei Monate andauernder Leerstand stellt keine Zweckentfremdung dar, wenn der Wohnraum nachweislich zügig umgebaut, Instand gesetzt oder alsbald modernisiert wird oder etwa alsbald veräußert werden soll. Ein länger als drei Monate andauernder Leerstand ist in diesen Fällen insofern gerechtfertigt. Es kann darüber hinaus weitere Gründe geben, die einen Leerstand rechtfertigen, beispielsweise unklare Eigentumsverhältnisse. Wir prüfen laufend, ob der geltend gemachte Rechtfertigungsgrund noch vorliegt. Im Falle von nachgewiesenen Zweckentfremdungen durch Leerstand, die nicht freiwillig beendet werden, wirkt das Sozialreferat mittels Anordnungen auf eine zeitnahe bestimmungsgemäße Nutzung des Wohnraums zu Wohnzwecken hin.

Besonders bei großen Anwesen, wie beispielsweise ganzen Wohnblöcken, können diese Maßnahmen und der damit verbundene Leerstand längere Zeit in Anspruch nehmen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Situation, wie etwa der Verfügbarkeit von Handwerksunternehmen. 

Auf unserer Online-Meldeplattform können Bürger*innen seit 2018 vermutete Zweckentfremdungen melden. Rund 6.600 Meldungen gingen bisher ein. Eine Informationskampagne soll das Bewusstsein für das Thema weiter erhöhen.

Wir nehmen die Empfehlung des Bürger*innenrates gerne zum Anlass einer Prüfung, inwieweit Informationen in Bezug auf den Leerstand von Wohnraum zur Verfügung gestellt werden können. Auch um die entsprechenden Anlaufstellen in der breiten Öffentlichkeit noch besser bekannt zu machen. 

Die Bürger*innen können versichert sein, dass das Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, Leerständen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln effektiv begegnet und auf eine schnelle Wiederbelegung hinwirkt.

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