Bürger*innenrat zur Stadtentwicklung
31 - Umstrukturierung der Hochbaubegrenzung
31 - Umstrukturierung der Hochbaubegrenzung
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Bürgerinnenrat zur Stadtentwicklung
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Im Innenstadtbereich sind Schutzbereiche definiert, in denen die Hochbaubegrenzung erhalten bleibt, sowie Bereiche, in denen sie aufgehoben werden kann. Ziel ist es, ein ansprechendes Stadtbild zu erhalten, keine Häuserschluchten entstehen zu lassen und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Büro-, Wohn- und Grünflächen einzuhalten. In den Bereichen, die weder voll geschützt noch freigegeben sind, kann der Gebäudebestand im angemessenen Rahmen aufgestockt werden.
Zustimmung: 54
Leichte Bedenken: 24
Schwere Widerstände: 2
Die Widerstände wurden zum einen mit verbliebenen Unklarheiten begründet, zudem bestand die Sorge, dass die Problematik von Hochbauten an den Stadtrand verlagert wird.
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Rückmeldung der…
Rückmeldung der Stadtverwaltung (Referat für Stadtplanung und Bauordnung):
Die Landeshauptstadt München teilt die grundsätzliche Auffassung, die der Empfehlung zugrunde liegt, einen großen Teil des Stadtgebiets von Hochhäusern freizuhalten und in geeigneten Gebieten eine höhere Bebauung zu ermöglichen, wenn bestimmte Themen berücksichtigt werden, und äußert sich dazu wie folgt:
Was die Stadtgestalt und auch das Thema Hochhäuser im Stadtbild angeht, verfolgt die Landeshauptstadt München eine „Münchner Linie“. Das heißt, sie sucht einen Ausgleich zwischen dem Bewahren des traditionellen Stadtbildes und einer zukunftsweisenden Weiterentwicklung an geeigneten Standorten. Im Jahr 2023 hat der Münchner Stadtrat deshalb als Beurteilungsgrundlage für Hochhausplanungen die Hochhausstudie 2023 eingeführt (Beschluss vom 28.06.2023). Die Studie bietet stadtweit anhand eines sog. Räumlichen Leitplans eine Orientierung, wo eine Höhenentwicklung in unterschiedlichen Abstufungen denkbar ist. Qualitätskriterien und ein spezifischer Planungsprozess beschreiben zusätzlich die besonderen Anforderungen für Hochhausprojekte, wie z.B. Erfüllung bestimmter Qualitätsanforderungen wie eine gute öffentliche Verkehrsanbindung oder umweltrelevante Anforderungen sowie ein Nachweis der Verträglichkeit einer neuen Hochhausplanung mit dem bestehenden Stadtbild. Ziel ist es Transparenz für Hochhausverfahren zu erhalten und einen hohen Qualitätsstandard sowie einen Mehrwert für die Allgemeinheit zu schaffen und sicherzustellen.
Der Altstadtbereich, große Bereiche der gründerzeitlichen Blockstrukturen innerhalb des mittleren Rings, wertvolle bauliche Ensembles sowie Gartenstädte, also der weit überwiegende Teil des Stadtgebiets, soll in seinen vorhandenen Höhenstrukturen erhalten bleiben oder kann nur durch sehr moderate profilüberragende Gebäude ergänzt werden.
Die möglichen Entwicklungsräume für höhere Häuser orientieren sich an verschiedenen Bedingungen, die analysiert wurden, unter anderem den aktuellen städtebaulichen Strukturen. Dabei spielt zum Beispiel eine Rolle, wo größere gewerbliche Bereiche umstrukturiert werden können, wo große Verkehrsachsen liegen, wo keine besonders schützenwerten Baustrukturen oder Freiflächen liegen.
Hochhäuser können dabei – je nach Eignung des Standorts - als städtebauliches Gestaltungsmittel eine wichtige Rolle spielen, in dem sie wichtige Unternehmensstandorte oder Quartiersentwicklungen markieren und einen Beitrag zur Identitätsbildung, Orientierung, aber auch zur Urbanisierung durch Nutzungsmischung und hohe Nutzungs-Frequenz im Sinne einer „Stadt der kurzen Wege“ leisten.
Aufgrund ihrer Sichtbarkeit im Stadtraum und ihrer besonderen Rolle und Verantwortung im Stadtbild sind die Qualität und der Mehrwert von Hochhausprojekten für die Landeshauptstadt München entscheidend. Hochhäuser in München müssen deshalb hohe gestalterische, ökologische und gesellschaftliche Ansprüche erfüllen. Gerade die Qualitätskriterien zu den Themen „Städtebau“, „Architektur“ und „Gesellschaftlicher Mehrwert“ stellen sicher, dass Hochhäuser gut in ihre Umgebung passen. Sie sollen in ihrer Höhe und Form angemessen zur umgebenden Stadtstruktur sein und der Stadtgesellschaft sowie der Umgebung einen echten Mehrwert bieten. Das bedeutet beispielsweise, dass Hochhäuser nicht nur Büros, sondern auch verschiedene Nutzungen, wie Wohnungen und Geschäfte, anbieten sollten. Zudem sollen sie einen Beitrag zum Wohnungsbau leisten und durch einen kleineren Fußabdruck dazu beitragen, die wenigen noch verfügbaren Flächen in der Stadt effizienter zu nutzen und Freiflächen zu erhalten oder für alle besser nutzbar zu machen.
Mit der Hochhausstudie 2023 verfolgt die Landeshauptstadt München nicht das Ziel, in Zukunft möglichst viele und möglichst hohe Häuser in München zu bauen. Es geht vielmehr darum, dass Hochhäuser an geeigneten Standorten und mit optimierter Planung eine richtige Entscheidung sein können. Ein großer Teil des Stadtgebiets soll frei von Hochhäusern bleiben, geringfügige Erhöhungen oder Aufstockungen können aber auch dort geprüft werden, damit unsere zur Verfügung stehenden Flächen gut ausgenutzt werden. Ob Aufstockungen baurechtlich möglich sind, wird in der Regel im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens entschieden.