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Das doppelte AT-Konzept - Gemeinsam agieren & teilen mit Akzeptanz & Toleranz

Bürger*innenrat zum STEP2040

Das doppelte AT-Konzept - Gemeinsam agieren & teilen mit Akzeptanz & Toleranz

in Anwendung
Gewerbegebiete

Vielfältige Nutzungsmischung sollte Standard der Stadt werden. Nutzungsmischung durch aller Arten von Gewerbe (z.B. Handwerk, Gastronomie, produzierendes Kleingewerbe, Dienstleistungen und jede Art von Büronutzung, Kunst und Kultur, soziale Infrastruktur…) trägt zur Vielfalt und Akzeptanz des Stadtlebens bei. Nutzungsmischung kann mit dem Stichwort “kurze Wege” zur Verkehrsreduktion beitragen. Die Mischung von Wohnen und Gewerbe sowie die Mischung von Angebot, Körnigkeit und Nutzungszeiten kann Synergien bringen. Genauso wie es unterschiedliche Einkommensgruppen bei der Wohnbevölkerung gibt, sollte es auch unterschiedliche Gewerbestrukturen in der Stadt geben. Alle Gewerbearten sind gut und wichtig für die Stadt München. Die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien (bspw. BImSchG, …) sind hier zurzeit nicht förderlich, sondern gehören auf den Prüfstand. Die Möglichkeiten, die es gibt, sind kreativ zu nutzen (moderne/aktuelle Techniken zu Schall- und Geruchsschutz etc. sollen eingesetzt werden).

“Störendes” Gewerbe kann sich auch im innerstädtischen Kontext integrieren. Die Akzeptanz der Bevölkerung sollte erfragt und bestehende Beispiele analysiert werden. Es sollte jeweils geprüft werden, wie positive Erfahrungen in anderen Quartieren ebenfalls umgesetzt werden können. Es soll die Akzeptanz der Bevölkerung für Gewerbe in der Stadt bspw. durch YouTube „Erklärvideos“ (Beispiel: BVG – Nächster Halt: Weltkulturerbe, Berlin) oder Veranstaltungen wie „Tag der offenen Tür“ von Handwerksbetrieben erhöht werden.

Gemeinsam agieren und teilen kann nicht nur in der Mobilität, sondern auch beim gemeinsamen arbeiten funktionieren. Hierfür braucht es Offenheit, Mut und Organisation. Im Sinne der Flächeneffizienz empfehlen wir, Flächen zu koordinieren und eine Plattform für den Austausch zwischen Gewerbetreibenden zu ermöglichen. Zudem können Sharing-Konzepte zentral entwickelt und stadtweit angeboten werden.

Hinsichtlich Vielfalt und Vermeidung von Leerständen empfehlen wir, temporär begrenzte Zwischennutzungen zuzulassen und aktiv zu fördern. Leerstände können insbesondere von jungen und kleinen Unternehmen zum Experimentieren genutzt werden. Temporäre Nutzungen können zur Vielfalt beitragen.

Kommentare

Gespeichert von PlanTreff
Stadt München
am Di., 09.05.2023 - 13:46

Antwort der Stadt München

Nutzungsmischung:

Im Entwurf des Stadtentwicklungsplans 2040 ist die Entwicklung der Gewerbe in einer Kernaussage zusammengefasst: „Unsere Gewerbegebiete werden innerhalb der bestehenden Flächen weiterentwickelt und sind kompakt und gemischt; sie werden grüner und so besser an die Klimaveränderungen angepasst.“

Um diese Entwicklung zu erreichen, nutzt die Stadt München verschiedene Instrumente und Strategien:

Bei der Entwicklung gemischtgenutzter und urbaner Gewerbequartiere wird zukünftig das sogenannte „produktive Stadtquartier“ eine zentrale Position einnehmen.

„Produktive Stadtquartiere“ sind vielfältige und facettenreiche Arbeitsstandorte, mit einer neuen Mischung von urbanen Produktionsformen und höherwertigen Gewerbe. Bei bestehenden Gewerbegebieten sollen untergenutzte Flächen nachverdichtet werden. Neue Nutzungen sollen dabei helfen, das Gewerbegebiet mit der Umgebung zu vernetzen, aber auch neue Freiräume zu schaffen. Diese Freiräume sollen den dort arbeitenden und lebenden Menschen zugutekommen und zugleich die bestehenden Stadträume klimatisch aufwerten.

Produzierendes Gewerbe soll damit auch weiterhin in der Stadt vertreten sein. Das produktive Stadtquartier soll u.a. in den Gewerbegebieten Frankfurter Ring und Steinhausen umgesetzt werden. Hierfür wurden in einem integrierten Prozess zwei Rahmenpläne erarbeitet. Der Rahmenplan „Frankfurter Ring“ wurde vom Stadtrat beschlossen und der Rahmenplan „Steinhausen“ soll im Sommer 2023 behandelt werden.

Ein Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen im Bebauungsplan zu ermöglichen, ist planungsrechtlich aktuell noch nicht einfach umzusetzen, kann aber künftig bspw. dadurch erreicht werden, dass vermehrt so genannte „Urbane Gebiete“ geplant werden, die seit wenigen Jahren eine ideale baurechtliche Grundlage bieten. Die Nutzungskategorie „Urbanes Gebiet“ wurde 2017 in die deutsche Baunutzungsverordnung aufgenommen. Auf der Fläche mit der Widmung „Urbanes Gebiet“ ist eine Nutzungsmischung mit Wohnen, Gewerbebetriebe und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören, möglich.

Belebte Erdgeschosszonen, höhere Dichten als in typischen Wohngebieten und weniger hohe Anforderungen an den Lärmschutz bieten hierfür den nötigen Spielraum. Ein Beispiel für die Integration von kulturellen Nutzungen bietet das Kreativquartier. Hier wurden Flächen für Kunstszene und Subkultur bereits in der Planung berücksichtigt (Jutierhalle, Kreativlabor). Des Weiteren gibt es mit dem städtischen Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft einen referatsübergreifenden Service, der sich um die Förderung und Betreuung der Kultur- und Kreativwirtschaft kümmert.

 

Störendes Gewerbe:
Das städtische Gewerbehofprogramm beweist mit seinen Gewerbehöfen und dem zugrundeliegenden flächensparenden Konzept sowie seiner gestapelten Bauweise seit über 20 Jahren, dass sich störendes Gewerbe in den urbanen Kontext integrieren lässt.

Ein breites Angebot an Handwerksdienstleistungen und kleineren Produktionsbetrieben sorgt in hochverdichteten Stadtteilen nicht nur für ein passendes Angebot der Dienstleistung, sondern bietet auch ein breites Angebot unterschiedlicher Arbeitsplätze.

Mittlerweile gibt es auch einige private „Gewerbehöfe“ wie bspw. die WerkStatt Sendling, die Neue Balan oder die Kistlerhöfe. Sie ergänzen das städtische Angebot und beweisen, dass Gewerbehöfe auch durch die Privatwirtschaft gewinnbringend betrieben werden können.

Aktuell gibt es neun städtische Gewerbehöfe im Stadtgebiet, deren Flächenangebot auf die Bedarfe auch des störenden Gewerbes ausgerichtet ist. Hier ist ein Ausbau um weitere Gewerbehöfe geplant. In der Beschlussfassung zur Fortschreibung des Gewerbehofprogramms wurden außerdem potenzielle Standorte mit kurz-, mittel- und langfristiger Umsetzungsperspektive genannt. Die Gewerbegebiete Frankfurter Ring und Steinhausen sollen auch in Zukunft in Teilflächen als produktive Stadtquartiere störendes Gewerbe unterbringen.

Austausch und Coworking:
Es gibt eine Vielzahl an Coworking-Anbietern sowie Anbietern von sogenannten Shared Spaces (z.B. Macherei, Shquared Spaces, Share Your Space), die bereits am Münchner Markt vorhanden sind und u.a. durch das Referat für Arbeit und Wirtschaft vermittelt werden können. Weitere Sharing-Konzepte, bspw. durch Mehrfachnutzungen von Gewerbeflächen durch gewerbliche und nichtgewerbliche Nutzungen sind am Markt vorhanden. Die Rahmenbedingungen des Bauordnungsrechts (bspw. erforderliche Umnutzungsgenehmigungen aber auch sicherheitsrechtliche Aspekte) erschweren in vielen Fällen eine Handhabung.

Für die Vermittlung von Kontakten gibt es eine Anlaufstelle für Gewerbetreibende im Referat für Arbeit und Wirtschaft. Auch Coworking-Möglichkeiten werden durch die Stadt unterstützt und bei Neuplanungen wie beispielsweise Am Ackermannbogen oder in Neufreimann integriert. Die neu geschaffene Funktion des Gewerbegebietsmanagements koordiniert gezielt in bestehenden Gewerbegebieten den Austausch der Gewerbetreibenden mit den Eigentümer*innen und unterstützt diese bei der Vernetzung untereinander und z.B. bei der Umsetzung klimaneutraler und flächensparender Maßnahmen. Eine Förderung von Co-Werken wird beispielsweise im Münchner Technologiezentrum (MTZ) und im Munich Urban Colab (MUC) angeboten. Hier wird das Teilen von Material, Herangehensweisen, Druckern auf Gemeinschaftsflächen sowie durch gezielte Betreuung der Startphase von Start-Ups umgesetzt. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft berät außerdem Standortsuchende hinsichtlich verfügbarer Coworking-Flächen.

Zwischennutzungen:
Zwischennutzungen stellen eine wünschenswerte Bereicherung für das Kunst-, Kultur- und Freizeitangebot in München dar. Die Möglichkeit von Zwischennutzungen wird durch die Stadt gefördert und kann Impulse für die Umsetzung von langfristig stärker gemischt genutzten Bereichen setzen. Kunstszene und Subkultur werden bei neuen Planungsgebieten, beispielsweise beim Sugar Mountain in Obersendling, als Zwischennutzung angesprochen. Der Bebauungsplan sieht hier zukünftig neben Gewerbe, Einzelhandel und Dienstleistung auch kulturelle Angebote vor. Auch dafür ist das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft Ansprechpartner. Es unterstützt und fördert gezielt Zwischennutzungen in den einzelnen Stadtvierteln. Es wäre zu prüfen, inwieweit bei größeren Transformationen das Thema intensiver mit in die oft mehrjährigen Planungs- und Realisierungsprozesse eingespielt werden kann.

Das Ziel im Umgang mit bestehenden Gewerbegebieten wird auch am Beispiel des Europarks deutlich. Das Gebiet des Euro­parks soll hinsichtlich einer möglichen Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe, auf gewerbliche Nachverdichtungspotenziale, auf Standorte für soziale und technische Infrastrukturen und auf Poten­ziale zur Verbesserung der Grünausstattung und -vernetzung hin untersucht werden. Dabei sollen insbesondere auch die Übergangs­bereiche zu benachbarten Stadtquartieren und zu der dort benachbarten Wohnbebauung in die Weiterentwick­lung mitein­bezogen werden. Besonderes Augenmerk ist auf eine mögliche Umstrukturierung in klimaangepasste Landschafts- und Siedlungsräume zu legen und die Ziele des Klima­schutzes zu berücksichtigen; dabei spielen auch die Potenziale für Photovoltaik eine Rolle. Hierfür wird in ein integriertes Strukturkonzept entwickelt. Ziel des Strukturkonzeptes ist, das gesamte Gebiet des Europarks zu untersuchen und für geeignete Bereiche Ziele und Maßnahmenvorschläge zu entwickeln. Aktuell steht dieser Prozess noch ganz am Anfang.

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